Freie Deutsche Jugend, Gruppe München

www.FDJ.de

Gruppentreffen für alle interessierten Jugendlichen
im „Haus mit der Roten Fahne“, Tulbeckstr. 4f im Münchner Westend/Schwanthalerhöhe (U4/U5 Schwanthalerhöhe, S2-S8 Hackerbrücke, im Hinterhof geradeaus durch)
Termine auf Anfrage über Muenchen@FDJ.de


Auszug aus der Broschüre „Gegen Faschismus, Militarismus und Krieg, Eine Dokumentation über die staatlichen Repressionen gegen die FDJ“:

Gründung der Freien Deutschen Jugend
Die Machtübergabe an die Faschisten 1933 zwang die kämpfende Jugend in die Illegalität. Ein Teil ging ins Exil. Hier wurde fortgesetzt und durchgeführt, was im eigenen Land nicht mehr möglich war. Die erste Gründung der FDJ folgte 1936 in Paris. 2/3 der männlichen Mitgliedschaft ging nach Spanien, um in den internationalen Brigaden gegen die Faschisten zu kämpfen. Wer blieb, sammelte Geld für die Kämpfer. Anfang 1935 kam es in Prag zu den ersten regelmäßigen Treffen der Gruppenvorsitzenden verschiedener Jugendverbände. Am 8. Mai 1938 kam es auf einer Jugendkonferenz mit 85 Jugendfunktionären (35 KJVD, 20 SAJ, 12 SJVD, 12 von jüdischen Jugendorganisationen und 6 von weiteren sozialdemokratischen Strömungen) zur Gründung der FDJ. Während z.B. der KJVD sich zu Gunsten dieser antifaschistischen Jugend-Einheitsorganisation auflöste, hatten die sozialdemokratischen Mitglieder zunächst noch eine Doppelmitgliedschaft. Erst mit der Besetzung der Tschechoslowakei stimmte auch der SPD-Parteivorstand der Vereinigung der antifaschistischen Jugend zu. Auch in Großbritannien vereinigte sich die exilierte Jugend 1939 zur FDJ und nutzte im Sommer des selben Jahres erstmalig die aufgehende Sonne auf blauem Grund als Symbol für ein besseres Morgen. Die Mitglieder ersetzten die britischen Arbeiter, welche in die Armee berufen wurden und arbeiteten v.a. in der Rüstungsindustrie. Als 1943 auch Emigranten in der britischen Armee zugelassen wurden, meldeten sich 160 FDJler und kämpften in zweiter Front für die Befreiung ihres Landes. Die FDJ wurde also ab 1936 im Exil von Jugendlichen, die vor dem deutschen Faschismus fliehen mussten, gegründet. Sie beendete zeitweilig die Spaltung der Arbeiterjugendbewegung in Kommunisten, Sozialdemokraten und andere Antifaschisten, indem sie die unterschiedlichen Strömungen in einer Jugendorganisation vereinigte. Das war eine wichtige Lehre aus dem opferreichen Kampf gegen den Hitler-Faschismus, den die deutsche Arbeiterbewegung hauptsächlich wegen ihrer Uneinigkeit nicht gewonnen hat.

Nach der Befreiung vom Faschismus
Als die Jugendlichen, die die FDJ im Exil mitgegründet hatten, 1945 nach Deutschland zurückkamen, wollten sie ein neues, ein antifaschistisches, ein demokratisches Deutschland aufbauen. Ein Deutschland, das nie wieder in den Krieg zieht und andere Länder überfällt. Sie fanden für diesen Aufbau verschiedene Bedingungen in den vier Sektoren der Besatzungsmächte vor. Daraus ergaben sich für die FDJ unterschiedliche Kampfbedingungen. Die Ziele in Ost und West waren die gleichen, doch der Kampf dafür musste ganz unterschiedlich geführt werden. Die grundsätzlichen Ziele der FDJ waren in beiden Teilen Deutschlands:
1. Die Vereinigung der demokratischen, antifaschistischen, revolutionären Jugend.
2. Eine umfassende Entnazifizierung und Entmilitarisierung und der Aufbau eines einigen Deutschlands auf antifaschistisch-demokratischer Grundlage gemäß dem Potsdamer Abkommen. Dies bedeutete bald auch den Kampf gegen die Abspaltung der West-Zonen. 3. Der Kampf gegen das Wiedererstarken des deutschen Imperialismus und dessen Einbindung in den westlichen Militärpakt NATO.


Die FDJ in den Westzonen
Die FDJ in den Westzonen, der späteren BRD In den Westzonen wurde zwar in Hamburg, in der britischen Besatzungszone im November 1945 die erste FDJ-Gruppe zugelassen, aber eine Zulassung der FDJ in den anderen Besatzungszonen geschah erst 1947. Damals war bereits eine erneute Zersplitterung der Jugend in verschiedene Verbände eingetreten. Schon 4 Jahre später, 1951, wurde die FDJ in Westdeutschland wieder verboten.
Was war geschehen?
In den drei westlichen Besatzungszonen, der späteren BRD, wurden den alten Kapitalisten, die von Faschismus und Krieg profitiert hatten, den Krupps und Flicks, den Thyssen (Rüstung) und Abs (Deutsche Bank), ihre Fabriken und Banken gelassen bzw. nach kurzer Zeit wieder übergeben. Der gesamte Staatsapparat wurde mit Hilfe der alten Nazis aufgebaut, mit den Nutznießern und Wegbereitern der Judenverfolgung, mit den Organisatoren und Kommandeuren der Überfälle auf die Länder Europas. 1945 war die deutsche Bevölkerung zum größten Teil der Meinung, dass es einen Krieg nie wieder geben darf. Als Adenauer im Sommer 1950 offiziell die Bildung einer 150.000 Mann starken Freiwilligenarmee ankündigte, löste dies eine antimilitaristische Protestbewegung aus. Viele demokratische Jugendverbände wurden aktiv gegen die Remilitarisierung und die Eingliederung der BRD in die NATO. Besonderen Protest rief hervor, dass für den Aufbau einer neuen Wehrmacht maßgeblich ehemalige Wehrmachtsgeneräle und Amtsträger des „Dritten Reiches“ verantwortlich waren. Die FDJ war an vorderster Front dieser Proteste dabei. Anfang 1951 begannen die Verhandlungen der Regierung der BRD über die Aufstellung deutscher Divisionen im Rahmen der Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Daraufhin fand am 18. Januar 1951 in Essen eine Tagung gegen Remilitarisierung und Wiederaufrüstung statt. Ein Ergebnis der Tagung war ein Antrag an die Bundesregierung auf Zulassung einer Volksbefragung. Gefragt sollte werden: „Sind sie gegen eine Remilitarisierung Deutschlands und für einen Friedensvertrag mit Deutschland im Jahr 1951?“ Die Adenauer-Reaktion verbot die Durchführung einer solchen Befragung, durchgeführt wurde sie dennoch – unter maßgeblicher Beteiligung der FDJ. Am 14. April wurde ein Hauptausschuss zur Volksbefragung gegründet. Auf allen Ebenen in ganz Westdeutschland gründeten sich ebenfalls Ausschüsse. Schon zehn Tage später, am 24. April 1951 wurde die Volksbefragung von der Adenauer-Regierung als „Glied einer planmäßigen Aktion, die den aktiven Widerstand gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes und deren Beseitigung zum Ziel hat” verboten. Die Organisatoren ließen sich davon aber nicht beirren und führten die Befragung trotzdem durch. Dagegen setzte eine heftige Verfolgung aller Aktivisten ein, die dafür zu hohen Gefängnisstrafen verurteil wurden. Am 11. Juni 1951 hatte die Adenauer-Regierung dafür das sogenannte Blitzgesetz erlassen, mit dem jede Kritik an der Politik der Bonner Regierung und jeder Streik als Vorbereitung zum Landes- und Hochverrat bestraft werden konnten mit der Begründung, es liege die Absicht vor, „den Bestand der Bundesrepublik zu beeinträchtigen“. Das „Blitzgesetz“ glich praktisch dem Schutzhaftgesetz von 1933, nach dem willkürlich Personen festgenommen wurden, die in dem Verdacht standen, gegen den Hitlerfaschismus zu sein. Dieses Gesetz war auch die Grundlage für das spätere Verbot der FDJ, der KPD und anderer demokratischer Organisationen. Trotz alledem konnte im März 1952 der Ausschuss für die Volksbefragung bekannt geben, dass 9.119.667 Bürger gegen die Remilitarisierung gestimmt hatten (eine westdeutsche Armee wurde bekanntlich dennoch wieder eingeführt). Die aktive Rolle der FDJ bei dieser Volksbefragung war ein wichtiger Grund dafür, dass die bundesdeutsche Regierung die FDJ am 26. Juni 1951 verbot und damit ihre rund 60.000 Mitglieder einer ungeheuren Kriminalisierung und Verfolgung aussetzte, die für viele von ihnen jahrelange Gefängnishaft bedeutete. Trotz alledem arbeitete die FDJ in der Illegalität weiter. Letztendlich konnte die Adenauerregierung den Generalvertrag nur auf gewaltsamem Weg am 26. Mai 1952 realisieren, zur Restaurierung der Wehrmacht, die 1955 den Namen „Bundeswehr“ erhielt. Die BRD wurde 1955 in die NATO eingebunden. Der Adenauerstaat bekam die Erlaubnis für die Aufstellung einer Armee mit 500.000 Soldaten, mit schweren Waffen, Luftstreitkräften und eigener Marine. Noch bis 1956 gelang es der FDJ, illegal weiterzuarbeiten. Zwischen 1950 und 1956 wurden deswegen 6429 Jugendliche verhaftet. Die Gründe waren z.B. Flugblattverteilen, Teilnahme an Schulungsabenden, Plakatieren oder Lesen von FDJ-Literatur. In 425 Prozessen wurden sie zu insgesamt 1012 Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Aufbau eines neuen, demokratischen Deutschlands, ohne Faschismus, ohne Militarismus, von dem kein Krieg mehr ausgehen sollte – ein einiges, friedliches Deutschland ohne die Kriegsgewinnler und Kriegstreiber, ohne Monopole im Industrie- und Finanzsektor, ohne Junker und Großbauern – das waren die Ziele der Jugendlichen, die Not und Elend, Krieg und Tod erlebt hatten. Und sie wussten – wie wir es heute wissen: Der Weg dorthin braucht eine vereinigte antifaschistische Jugend, eine freie Jugend. In ihrem Aktionsprogramm der FDJ Westdeutschland in Essen von 1950 heißt es: „Sie verleumden andere Völker und unsere Brüder in der Deutschen Demokratischen Republik. Sie hetzen besonders gegen die Sowjetunion, weil dieses Land des Sozialismus keine Arbeitslosigkeit und keine Krisen kennt und deshalb als der entschiedenste Gegner eines neuen Krieges die stärkste Friedensmacht ist. Sie benutzen die Not und das Elend der jungen Umsiedler und Heimkehrer, um sie unter der Losung der Revision der Friedensgrenze an der Oder und Neiße in ihre Kriegspläne einzuspannen. Sie wollen Westdeutschland in den kriegerischen Atlantikpakt einbeziehen und in einen neuen Eroberungskrieg stürzen ... Aber wir, die junge Generation im Westen Deutschlands, sind voller Hoffnung. Wir werden den Beweis erbringen, dass wir zusammen mit fortschrittlichen Kräften der älteren Generation stark genug sind, aller Unterdrückung und Einheit zum Trotz den Frieden, unsere nationale Einheit und Unabhängigkeit zu erkämpfen. Das ist das Wollen aller ehrlichen Mädchen und Jungen. Darum erhebt die Freie Deutsche Jugend, der einheitliche, demokratische und unabhängige Verband der deutschen Jugend, folgende Forderungen, für deren Erfüllung wir unbeirrt und unermüdlich eintreten werden:

1. Schaffung eines einigen deutschen Staates unter einer gesamtdeutschen demokratischen Regierung, mit der Hauptstadt Berlin. ...

4. Bekämpfung jeder Kriegspropaganda, Rassen- und Volksverhetzung. Reinigung Deutschlands von allen Kriegsinteressenten und Kriegstreibern. Entmilitarisierung und Demokratisierung des öffentlichen Lebens in Deutschland. Verbot jeder Form von Arbeitsdienst und Werbung für Fremdenlegion. ...
6. Zusammenarbeit und Freundschaft mit allen Völkern und den Staaten, die Deutschlands Selbstbestimmung achten.“

Am 19. September 1950 erließ die Bundesregierung für FDJ-, KPD- und VVN-Mitglieder ein Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst und damit ein Berufsverbot. Dies konnte die Antifaschisten aber nicht davon abhalten, weiterhin ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen. Trotz ständiger Repressalien (8.761 Polizeieinsätze und 7331 Verhaftungen gegen den Hauptausschuss zur Vorbereitung der Volksbefragung) kämpften und organisierten sie weiterhin.
Den Regierenden fiel nur eine Lösung ein: In einem schnell erlassenen und am 24. April 1951 verkündeten Beschluss wurde die Volksbefragung kurzerhand als „verfassungswidrig“ verboten: „1. Die von der SED, dem Gewalthaber der Sowjetzone, betriebene Volksbefragung‚ gegen Remilitarisierung und für Friedensschluß im Jahre 1951, ist dazu bestimmt, unter Verschleierung der verfassungsfeindlichen Ziele die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu untergraben. Die Durchführung der Aktion stellt einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes dar.
2. Die Vereinigungen, die diese Aktion durchführen, insbesondere die dazu errichteten Ausschüsse sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Gesamtdeutsche Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft und das Deutsche Arbeiterkomitee richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und sind daher durch Art. 9 Abs. 2 GG kraft Gesetzes verboten.
3. Die Landesregierungen werden gemäß § 5 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 ersucht, jede Betätigung solcher Vereinigungen für die Volksbefragung zu unterbinden.“
Sechs Jahre nach der Befreiung vom Faschismus wurden erneut diejenigen verfolgt und verboten, die bereits im Faschismus die Verfolgten waren und deren Ziel es war, nie wieder ein kriegerisches Deutschland entstehen zu lassen.


Gibt es ein Deutschland oder zwei? – Die FDJ nach der Annexion der DDR
1989 annektiert die BRD die DDR. Der gesamte Boden, die Industrie, sämtliche kulturellen Einrichtungen, sämtliches Volkseigentum wird verschachert, dem Volk genommen, zerstört. Einzug erhält der westdeutsche Gewaltenapparat: Der Staatsapparat der DDR, die ehemalige Volkspolizei, die Nationale Volksarmee, die Justiz der DDR werden zerschlagen und der westdeutsche Gewaltenapparat und das westdeutsche Recht werden installiert. Es gibt keine zwei „Deutschlands“ mehr, sondern nur noch eines, das größer gewordene Deutschland.
Noch vor dem deutsch-deutschen Einigungsvertrag werden zahlreiche neue Gesetze durch die DDR erlassen, die die „Vereinigung“ vorbereiten. Hierzu gehörte das „Gesetz über Vereinigungen“ vom 21. Februar 1990 sowie das Gesetz über die Parteien und andere politische Vereinigungen – Parteiengesetz – vom 21. Februar 1990. Diese Gesetze wurden mit dem deutsch-deutschen Einigungsvertrag vom 31. August 1990 wieder aufgehoben, aber: Allen nach dem Vereinigungs- und Parteiengesetz gegründeten Vereinigungen und Parteien wurde durch den deutsch-deutschen Einigungsvertrag vom 31. August 1990 ihr Fortbestand garantiert, weshalb der offizielle Wortlaut ist: „Gesetz über Vereinigungen –Vereinigungsgesetz – vom 21. Februar 1990 geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1990 1, aufgehoben durch Einigungsvertrag vom 31. August 1990 2 mit der Maßgabe, dass aufgrund dieses Gesetzes gegründete Vereinigungen fortbestehen, Art. 231 § 2 EGBGB.“ In Art. 231 § 2 EGBGB heißt es: „Rechtsfähige Vereinigungen, die nach dem Gesetz über Vereinigungen – Vereinigungsgesetz – vom 21. Februar 1990 3, geändert durch das Gesetz vom 22. Juni 1990, vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden sind, bestehen fort.“
Für Parteien als Vereinigungen wurde deren Fortbestand entsprechend geregelt. Die Herrschenden hatten mit diesem Gesetz eines im Sinne: Westdeutsche Vereinigungen und Parteien sollten in der noch existierenden DDR gebildet werden können, um dort aktiv die Zerstörung der DDR voranzutreiben. Der wichtigste Punkt für die Herrschenden bei diesen Gesetzen war daher, dass auch ausländische Staatsbürger – also Bürger der BRD – in der DDR Parteien gründen konnten.
Aber die Rechnung der Herrschenden hatte einen Haken: Gemäß den Grundsätzen dieser Gesetze ließ sich auch die FDJ registrieren und als Vereinigung zulassen, ganz nach Recht und Gesetz, wie es vorgesehen war. Und damit war mit der „deutsch-deutschen Einigung“ auch der Fortbestand der FDJ garantiert.
Gibt es nun ein oder zwei Deutschlands? Die Herrschenden sagen: Eines! Gab es nun eine „Wiedervereinigung“? Die Herrschenden brüllen: „Wir sind ein Volk!“ Gibt es nun ein oder zwei Rechtssysteme? Die Herrschenden haben mit ihrer Annexion ihr Recht der DDR übergestülpt!
Gibt es also die FDJ in diesem „einigen Deutschland“? Ganz mit dem Recht und Gesetz der Herrschenden: aber natürlich! Was für ein Dorn im Auge der Herrschenden! Was für ein Stachel im Fleisch der Imperialisten! Was haben sie sich damit ihren Gesetzen ins deutsche Reich heimgeholt: Die Organisation, die sie in den 50er Jahren mit all ihrer Kraft versucht haben, zu zerschlagen, und die heute wieder auf dem Plan steht, um das zu tun, was ihre Aufgabe heute mehr denn je ist: Entlarvend diesen alten und neuen deutschen Kriegstreiber, aufzeigend die Überlebtheit dieses modrigen Systems, kämpfend für ein Deutschland ohne Ausbeutung und Krieg, für den Sozialismus!

FDJ in München
Wir wollen die Zersplitterung und Desorganisiertheit der Jugend überwinden. Wir sind für Völkerfreundschaft und Internationalismus, gegen Nationalismus und Rassismus. Anstatt Ausbeutung, Unterdrückung und Krieg kämpfen wir für eine Welt, in der die Jugend eine Zukunft hat!
Wenn euch die Welt auch, so wie sie ist, nicht gefällt und wenn ihr mit anderen Jugendlichen gemeinsam etwas gegen Ausbeutung, Faschismus, Rassismus und Krieg machen wollt, dann schreibt uns eine Mail oder kommt einfach vorbei!
Bei unseren Gruppentreffen setzen wir uns kritisch sowohl mit aktuellen Themen als auch mit der Geschichte auseinander. Wir wollen die Welt, in der wir leben, hinterfragen, gemeinsam diskutieren und verändern. Außerdem planen und machen wir gemeinsam Aktionen, um unsere Meinung auch auf die Straße zu tragen. Jeder kann sich bei uns mit seinen eigenen Ideen und Vorschlägen einbringen. Mach mit!